Private Krankenversicherung für Ärzte zu Top-Konditionen
Selbstständige und freiberuflich tätige Ärzte und Zahnärzte können sich – unabhängig von ihrem Einkommen – für die private Krankenvollversicherung entscheiden. Bei angestellten Ärzten und Zahnärzten muss das Einkommen für den Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) über der gesetzlich vorgeschriebenen Einkommensgrenze von 66.600 € in 2023 liegen (dies entspricht einem Monatsgehalt von 5.550 €).
Für freiwillig krankenversicherte Ärzte und Zahnärzte besteht grundsätzlich die Wahl in der GKV oder PKV versichert zu sein. Als Arzt oder Zahnarzt wissen Sie selbst am besten, welche medizinischen Leistungen besonders sinnvoll sind und welche Behandlungen Sie für sich in Anspruch nehmen möchten. Mitglieder der GKV sind jedoch an einen fest definierten Leistungskatalog gebunden. Eine private Krankenversicherung bietet Ihnen die Freiheit, genau die Leistungen abzusichern, die Ihnen persönlich wirklich wichtig sind. Zudem erhalten Ärzte ab Rentenbeginn keinen Zuschuss
zur gesetzlichen Krankenversicherung aus dem Versorgungswerk. Freiwillig versicherte Rentner in der GKV müssen die Beitragsbelastungen von monatlich oft 900,- EUR und mehr allein tragen. Als Arzt kommen Sie in den Genuss besonders preisgünstiger PKV-Tarife.
Die meisten Ärzte entscheiden sich deshalb mit dem Erreichen der so genannten Jahresarbeitsentgeltgrenze für den Wechsel in eine private Krankenversicherung. Sie sehen: Es gibt gute Gründe für einen Wechsel in die PKV. Wir helfen Ihnen gern, den richtigen Tarif und einen leistungsstarken Versicherer zu finden.